Backnang:
alle
Fahrzeugmarken und Fahrzeugarten
Winnenden,
Schorndorf, Berglen:
alle Fahrzeugmarken und Fahrzeugarten bis 3,5 t |
| Amtliche Fahrzeugprüfungen* als GTÜ-Vertragspartner: |
Hauptuntersuchung
(inkl.
Abgasuntersuchung)
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Nach §29 StVZO
müssen alle Fahrzeuge und Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben,
regelmäßig zu einer Hauptuntersuchung
vorgeführt werden.
Die AU, neuerdings "UMA", dient der Überprüfung des
Abgasverhaltens
zugelassener Kraftfahrzeuge. |
Änderungsabnahmen
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Beabsichtigen
Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen (z.B.
Fahrwerksänderungen oder Änderungen der
Rad/Reifenkombination) vorzunehmen, dann benötigen Sie nach
§19(3)
StVZO eine
Bestätigung über den
ordnungsgemäßen Anbau. |
Oldtimergutachten
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Die
Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung sowie die
sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands
des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner
Hauptbaugruppen. |
Sicherheitsprüfung
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Die
Sicherheitsprüfung (SP) nach Anlage VIII
§29 StVZO ist eine zusätzliche
umfangreiche
Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung für
Nutzfahrzeuge, Kraftomnibusse und deren Anhänger. |
Feinstaubplaketten
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Über
den Erwerb
einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie
garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen.
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| Nicht-amtliche Fahrzeugprüfungen als freies Sachverständigenbüro: |
Gasprüfung
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Durch Sicht- und
Funktionskontrollen werden die Flüssiggasanlagen in
Wohnanhängern und Wohnmobilen auf deren
Vorschriftsmäßigkeit überprüft.
Die
ausgestellte Prüfbescheinigungen garantiert
für sie einen technisch einwandfreien Zustand der
Anlagen und damit Sicherheit für die Betreiber. (Prüfung nach
DVGW) |
Gebrauchtwagen-
zustandbericht
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Bei der Gebrauchtwagenüberprüfung
geht es um eine detaillierte Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs. Sie
bezieht sich vor allem auf
Innenraum, Lenkung, Lackierung, Karosserie, Antrieb, Auspuffanlage,
Bremsanlage, Elektrik, Beleuchtung und Fahrwerk. |
Leasinggutachten
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Bei
der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann es schnell zu
Meinungsverschiedenheiten über den tatsächlichen
Zustand des
Fahrzeuges kommen. Wir erstellen neutrale Gutachten nach festgelegten
Richtlinien um den Zustand eines Leasingrückläufers
zu ermitteln. |
UVV-Prüfung
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Wir prüfen nach Unfallverhütungsvorschrift:
-
Gabelstapler, Tore
- Ladekran VBG 9
- Fahrzeuge VBG 12
-
Hebebühne und Ladebordwand VBG 14 |
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die
aktuellen
Preise erfahren Sie gerne
auf Nachfrage |